Auto verkauft – was nun?

Der Vertrag ist unterschrieben, das Auto übergeben – geschafft! Ein paar wichtige Schritte stehen aber noch an, damit der Verkauf auch formal sauber abgeschlossen ist.

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Direkt nach dem Verkauf

Versicherung und Steuer

Mit der Veräußerungsanzeige endet deine Haftung als Halter. Die Kfz-Steuer wird automatisch tagesgenau erstattet, sobald das Fahrzeug umgemeldet oder abgemeldet ist. Deine Versicherung rechnet ebenfalls anteilig ab – oft winkt eine Rückerstattung.

Wenn der Käufer nicht ummeldet

Setze dem Käufer schriftlich eine Frist und informiere parallel Zulassungsstelle und Versicherung mit dem Kaufvertrag. Damit ist dokumentiert, dass du nicht mehr Eigentümer bist – Bußgelder und Steuer laufen dann nicht mehr auf dich.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich den Kaufvertrag aufbewahren?

Mindestens drei Jahre – so lange können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Bekomme ich die Kfz-Steuer zurück?

Ja, sie wird nach Um- oder Abmeldung tagesgenau erstattet – automatisch, ohne Antrag.

Was ist die Veräußerungsanzeige?

Die Mitteilung an die Zulassungsstelle, dass du das Fahrzeug verkauft hast – mit Daten des Käufers aus dem Kaufvertrag.

Bereit für deinen Kaufvertrag?

In wenigen Minuten fertig – optimiert für dein Smartphone.

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