Auto verkauft – was nun?
Der Vertrag ist unterschrieben, das Auto übergeben – geschafft! Ein paar wichtige Schritte stehen aber noch an, damit der Verkauf auch formal sauber abgeschlossen ist.
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Kaufvertrag erstellen →Direkt nach dem Verkauf
- Kaufvertrag als PDF sicher ablegen (mind. 3 Jahre aufbewahren)
- Verkauf der Kfz-Versicherung melden – mit Kaufvertrag als Nachweis
- Zulassungsstelle über den Verkauf informieren (Veräußerungsanzeige)
- Zahlungseingang dokumentieren (Kontoauszug oder Quittung im Vertrag)
Versicherung und Steuer
Mit der Veräußerungsanzeige endet deine Haftung als Halter. Die Kfz-Steuer wird automatisch tagesgenau erstattet, sobald das Fahrzeug umgemeldet oder abgemeldet ist. Deine Versicherung rechnet ebenfalls anteilig ab – oft winkt eine Rückerstattung.
Wenn der Käufer nicht ummeldet
Setze dem Käufer schriftlich eine Frist und informiere parallel Zulassungsstelle und Versicherung mit dem Kaufvertrag. Damit ist dokumentiert, dass du nicht mehr Eigentümer bist – Bußgelder und Steuer laufen dann nicht mehr auf dich.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich den Kaufvertrag aufbewahren?
Mindestens drei Jahre – so lange können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Bekomme ich die Kfz-Steuer zurück?
Ja, sie wird nach Um- oder Abmeldung tagesgenau erstattet – automatisch, ohne Antrag.
Was ist die Veräußerungsanzeige?
Die Mitteilung an die Zulassungsstelle, dass du das Fahrzeug verkauft hast – mit Daten des Käufers aus dem Kaufvertrag.
Bereit für deinen Kaufvertrag?
In wenigen Minuten fertig – optimiert für dein Smartphone.
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