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Beim Motorradkauf gelten die gleichen Grundregeln wie beim Auto – mit einigen Besonderheiten: Umbauten, Zubehör und saisonale Zulassung sollten sauber im Kaufvertrag stehen.

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Besonderheiten beim Motorradkauf

Beim Kauf eines gebrauchten Motorrads gibt es einige Punkte, die im Kaufvertrag besonders genau festgehalten werden sollten. Motorräder werden häufig individuell ausgestattet oder nachträglich umgebaut. Dazu können beispielsweise Auspuffanlagen, Lenker, Fußrasten, Verkleidungen, Beleuchtung oder andere Anbauteile gehören. Deshalb sollte vor dem Kauf geprüft werden, welche Ausstattung tatsächlich zum Motorrad gehört und welche Änderungen vorgenommen wurden.

Bei Umbauten sollte außerdem nachvollziehbar sein, ob die verwendeten Teile für das Motorrad zugelassen sind und welche Nachweise vorhanden sind. Je nach Bauteil können beispielsweise eine ABE, ein Teilegutachten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren erforderlich sein. Vorhandene Unterlagen zu Umbauten und Anbauteilen sollten deshalb zusammen mit dem Motorrad übergeben und im Kaufvertrag berücksichtigt werden.

Bei einem Motorrad mit Saisonkennzeichen sollte außerdem der eingetragene Betriebszeitraum beachtet werden. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Der Zeitraum kann in den Fahrzeugpapieren beziehungsweise am Kennzeichen nachvollzogen werden.

Diese Angaben gehören in den Motorrad-Kaufvertrag

Ein vollständiger Motorrad-Kaufvertrag sollte die Vertragsparteien, das Motorrad, den Kaufpreis und die Vereinbarungen zur Übergabe eindeutig dokumentieren. Besonders wichtig sind die Angaben, mit denen sich das Motorrad eindeutig identifizieren und sein Zustand nachvollziehen lässt.

Auch besondere Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer sollten schriftlich festgehalten werden. Dazu können beispielsweise die Übergabe bestimmter Ersatzteile, zusätzlicher Auspuffanlagen, Originalteile oder weiterer Zubehörteile gehören.

Umbauten und Zubehör genau dokumentieren

Bei Motorrädern können nachträgliche Veränderungen einen wichtigen Teil des Kaufumfangs darstellen. Deshalb sollte im Vertrag möglichst eindeutig beschrieben werden, welche Umbauten und Zubehörteile mitverkauft werden. Bei einem geänderten Auspuff, einem anderen Lenker oder weiteren Anbauteilen sollte außerdem geprüft werden, welche Unterlagen oder Genehmigungen dafür vorhanden sind.

Auch vorhandene Originalteile sollten erwähnt werden, wenn sie Bestandteil des Verkaufs sind. So kann beispielsweise festgehalten werden, dass neben den montierten Zubehörteilen auch die originale Auspuffanlage oder weitere Originalteile mitgegeben werden. Das macht den vereinbarten Lieferumfang für beide Seiten nachvollziehbarer.

Bekannte Mängel und Schäden festhalten

Bekannte Mängel, Beschädigungen und Unfallschäden sollten im Motorrad-Kaufvertrag möglichst konkret beschrieben werden. Dazu können beispielsweise Kratzer, beschädigte Verkleidungsteile, technische Probleme oder bekannte Vorschäden gehören. Allgemeine Angaben wie „leichte Gebrauchsspuren“ sind weniger aussagekräftig als eine konkrete Beschreibung des vorhandenen Schadens.

Auch bekannte Reparaturen oder besondere Arbeiten am Motorrad können dokumentiert werden. Dazu gehören beispielsweise ein Motor- oder Getriebeaustausch, umfangreiche Reparaturen oder technische Veränderungen. Entscheidend ist, dass die Angaben dem tatsächlichen Kenntnisstand des Verkäufers entsprechen.

Probefahrt vor dem Kauf

Vor dem Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags kann eine Probefahrt dabei helfen, den Zustand und das Fahrverhalten des Motorrads einzuschätzen. Käufer und Verkäufer sollten vorher klären, unter welchen Bedingungen die Probefahrt stattfindet und wer das Motorrad währenddessen führt.

Bei der Probefahrt können Auffälligkeiten wie ungewöhnliche Geräusche, Probleme beim Schalten, Bremsverhalten oder andere Besonderheiten festgestellt und anschließend im Kaufvertrag berücksichtigt werden. Der Verkäufer sollte sich außerdem davon überzeugen, dass der Interessent zum Führen des Motorrads berechtigt ist.

Übergabe des Motorrads richtig dokumentieren

Bei der Übergabe sollten Käufer und Verkäufer den Kilometerstand noch einmal ablesen und mit dem Wert im Kaufvertrag vergleichen. Anschließend können Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Zubehör und vorhandene Nachweise vollständig übergeben werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II sollte grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises herausgegeben werden.

Bei Auto-Vertrag.de kannst du den Motorrad-Kaufvertrag Schritt für Schritt online ausfüllen, gemeinsam prüfen und digital unterschreiben. Nach dem Abschluss erhältst du das fertige Dokument als PDF per E-Mail. Fahrzeugfotos und weitere Unterlagen können ebenfalls als Anlagen zum Vertrag berücksichtigt werden.

Je genauer Motorrad, Zubehör, Umbauten, Fahrzeugzustand und Übergabe dokumentiert werden, desto klarer ist für beide Seiten nachvollziehbar, was beim privaten Motorradverkauf vereinbart wurde.

Häufige Fragen

Gilt der Haftungsausschluss auch beim Motorrad?

Ja, zwischen Privatpersonen kann die Sachmängelhaftung genauso ausgeschlossen werden wie beim Auto.

Was ist mit nicht eingetragenen Umbauten?

Sie sollten explizit im Vertrag stehen. Der Käufer übernimmt das Risiko, dass Anbauteile eingetragen werden müssen.

Kann ich Fotos vom Motorrad anhängen?

Ja – Fotos erscheinen bei Auto-Vertrag.de als Anlagenseiten direkt im Vertrags-PDF.

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