Motorrad-Kaufvertrag

Beim Motorradkauf gelten die gleichen Grundregeln wie beim Auto – mit einigen Besonderheiten: Umbauten, Zubehör und saisonale Zulassung sollten sauber im Kaufvertrag stehen.

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Besonderheiten beim Motorradkauf

Viele Motorräder sind umgebaut: Auspuffanlagen, Lenker, Verkleidungen oder Fußrasten. Halte im Vertrag fest, welche Umbauten eingetragen sind und ob die entsprechenden Gutachten (ABE/Teilegutachten) mitgegeben werden.

Bei Saisonkennzeichen lohnt ein Blick auf den Zulassungszeitraum – außerhalb der Saison darf das Motorrad nicht im öffentlichen Raum gefahren oder geparkt werden.

Diese Punkte gehören in den Vertrag

Probefahrt und Übergabe

Vereinbare die Probefahrt schriftlich oder begleite den Interessenten. Bei der Übergabe: Kilometerstand ablesen, Papiere und Schlüssel übergeben, beides im Vertrag quittieren – fertig.

Häufige Fragen

Gilt der Haftungsausschluss auch beim Motorrad?

Ja, zwischen Privatpersonen kann die Sachmängelhaftung genauso ausgeschlossen werden wie beim Auto.

Was ist mit nicht eingetragenen Umbauten?

Sie sollten explizit im Vertrag stehen. Der Käufer übernimmt das Risiko, dass Anbauteile eingetragen werden müssen.

Kann ich Fotos vom Motorrad anhängen?

Ja – Fotos erscheinen bei Auto-Vertrag.de als Anlagenseiten direkt im Vertrags-PDF.

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