Auto privat kaufen – Kaufvertrag, Prüfung und wichtige Tipps

Beim Fahrzeugverkauf zwischen zwei Privatpersonen gelten andere Regeln als beim Händlerkauf. Umso wichtiger ist ein Kaufvertrag, der Rechte, Pflichten und alle Vereinbarungen klar dokumentiert – für Verkäufer und Käufer.

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Besonderheiten beim Privatverkauf

Beim privaten Verkauf eines gebrauchten Autos gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Verkäufer und Käufer sollten vor allem darauf achten, dass der Zustand des Fahrzeugs, der vereinbarte Kaufpreis und alle weiteren Absprachen eindeutig im PKW-Kaufvertrag festgehalten werden. Beim Verkauf zwischen Privatpersonen kann die gesetzliche Sachmängelhaftung grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen werden.

Ein solcher Ausschluss sollte klar im Kaufvertrag vereinbart werden. Er bedeutet jedoch nicht, dass ein Verkäufer in jedem Fall von einer möglichen Haftung befreit ist. Werden bekannte Mängel oder Schäden bewusst verschwiegen oder bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs ausdrücklich zugesichert, können daraus weiterhin Ansprüche entstehen. Deshalb sollten Angaben zum Fahrzeug immer nach bestem Wissen und möglichst genau gemacht werden.

Beim Verkauf eines Autos durch einen Unternehmer an eine Privatperson gelten andere gesetzliche Regelungen. Die hier beschriebenen Besonderheiten beziehen sich daher auf den privaten Verkauf zwischen Privatpersonen.

Worauf sollten Käufer und Verkäufer achten?

Beim privaten Autoverkauf haben Käufer und Verkäufer unterschiedliche Aufgaben. Beide Seiten sollten sich ausreichend Zeit nehmen, die Angaben im Kaufvertrag gemeinsam zu prüfen und offene Fragen vor der Unterschrift zu klären.

Vor dem Kauf können außerdem Serviceunterlagen, Reparaturrechnungen, HU-Nachweise und weitere vorhandene Dokumente geprüft werden. Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist es sinnvoll, sichtbare Schäden und bekannte Mängel nicht nur mündlich zu besprechen, sondern im Kaufvertrag zu dokumentieren.

Welche Angaben sollten im PKW-Kaufvertrag stehen?

Ein vollständiger PKW-Kaufvertrag sollte alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug und zum vereinbarten Verkauf enthalten. Dazu gehören die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer, die Fahrzeugdaten, der Kaufpreis und Angaben zur Übergabe.

Besonders wichtig sind beispielsweise die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), das Kennzeichen, die Erstzulassung und der Kilometerstand. Auch bekannte Mängel, Beschädigungen oder Unfallschäden sollten im Vertrag möglichst konkret beschrieben werden. Mitverkauftes Zubehör und besondere Vereinbarungen sollten ebenfalls festgehalten werden.

Auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie die übergebenen Fahrzeugpapiere und sonstigen Unterlagen können dokumentiert werden. Dadurch lässt sich später nachvollziehen, welche Gegenstände und Dokumente Bestandteil des Verkaufs waren.

Bekannte Mängel und Schäden richtig dokumentieren

Bei einem privaten Autoverkauf sollte der Verkäufer bekannte Mängel und Schäden offen angeben. Dazu können beispielsweise Lackschäden, Beschädigungen am Innenraum, technische Probleme oder bekannte Unfallschäden gehören. Eine möglichst konkrete Beschreibung ist besser als eine allgemeine Aussage zum Zustand des Fahrzeugs.

Wenn der Verkäufer eine Information nicht sicher kennt, sollte er keine unbelegte Zusicherung machen. Angaben sollten sich auf den tatsächlichen Kenntnisstand beziehen. Käufer und Verkäufer können besondere Vereinbarungen zusätzlich direkt im Kaufvertrag festhalten.

So dokumentierst du den Verkauf sicher

Halte alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich fest: Fahrzeugdaten, Kilometerstand zum Übergabezeitpunkt, Kaufpreis, bekannte Mängel, Unfallschäden, Schlüssel, Unterlagen und mitverkauftes Zubehör. So verfügen beide Vertragsparteien über eine gemeinsame Dokumentation der getroffenen Vereinbarungen.

Mit Auto-Vertrag.de kannst du den PKW-Kaufvertrag Schritt für Schritt online ausfüllen. Der Vertrag lässt sich bequem am Computer, Tablet oder Smartphone erstellen, anschließend gemeinsam prüfen und digital unterschreiben. Das fertige Dokument wird als PDF per E-Mail bereitgestellt. Fahrzeugfotos und weitere Unterlagen können zusätzlich als Anlage berücksichtigt werden.

Vor der Fahrzeugübergabe sollten Käufer und Verkäufer noch einmal kontrollieren, ob die Angaben im unterschriebenen Vertrag mit dem tatsächlichen Fahrzeug, dem vereinbarten Kaufpreis und dem Umfang der Übergabe übereinstimmen. So wird der private Autoverkauf übersichtlich und nachvollziehbar dokumentiert.

Häufige Fragen

Gilt beim Privatkauf "gekauft wie gesehen"?

Diese Klausel schließt die Haftung für erkennbare Mängel aus. Für arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer trotzdem.

Wer meldet das Auto um?

In der Regel der Käufer, direkt nach dem Kauf. Der Verkäufer sollte sich die Ummeldung nachweisen lassen oder das Fahrzeug selbst abmelden.

Brauchen wir Zeugen für den Vertrag?

Nein. Die Unterschriften beider Parteien genügen – Zeugen sind nicht erforderlich.

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