Auto-Kaufvertrag privat

Beim Fahrzeugverkauf zwischen zwei Privatpersonen gelten andere Regeln als beim Händlerkauf. Umso wichtiger ist ein Kaufvertrag, der Rechte, Pflichten und alle Vereinbarungen klar dokumentiert – für Verkäufer und Käufer.

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Besonderheiten beim Privatverkauf

Privatverkäufer dürfen die gesetzliche Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen – beim Händler ist das nicht möglich. Genau deshalb sollte der Ausschluss korrekt formuliert im Vertrag stehen und der Fahrzeugzustand ehrlich beschrieben werden.

Wichtig: Arglistig verschwiegene Mängel bleiben trotz Haftungsausschluss ein Problem für den Verkäufer. Ehrlichkeit schützt beide Seiten.

Rechte und Pflichten beider Seiten

So dokumentierst du den Verkauf sicher

Halte alles Wichtige schriftlich fest: Fahrzeugdaten, Kilometerstand zum Übergabezeitpunkt, bekannte Mängel, mitgegebene Schlüssel und Unterlagen. Mit Auto-Vertrag.de entsteht daraus in wenigen Minuten ein sauberer Vertrag als PDF – auf Wunsch mit Fahrzeugfotos als Anlage.

Häufige Fragen

Gilt beim Privatkauf "gekauft wie gesehen"?

Diese Klausel schließt die Haftung für erkennbare Mängel aus. Für arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer trotzdem.

Wer meldet das Auto um?

In der Regel der Käufer, direkt nach dem Kauf. Der Verkäufer sollte sich die Ummeldung nachweisen lassen oder das Fahrzeug selbst abmelden.

Brauchen wir Zeugen für den Vertrag?

Nein. Die Unterschriften beider Parteien genügen – Zeugen sind nicht erforderlich.

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