Auto-Kaufvertrag ohne Gewährleistung

Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung beim Autoverkauf ausschließen – müssen es aber richtig formulieren. Hier erfährst du, was der Haftungsausschluss bedeutet, wo seine Grenzen liegen und wie die Klausel im Vertrag aussehen sollte.

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Was bedeutet der Gewährleistungsausschluss?

Ohne Ausschluss haftet auch ein Privatverkäufer für Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Mit einer wirksamen Ausschlussklausel wird diese Haftung abbedungen – der Käufer übernimmt das Fahrzeug im vorhandenen Zustand.

Eine bewährte Formulierung: "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz."

Die Grenzen des Ausschlusses

Ehrlichkeit schützt den Verkäufer

Der beste Schutz ist Transparenz: Alle bekannten Mängel offen in den Vertrag schreiben. Was dokumentiert ist, kann später nicht als "verschwiegen" gelten. Unser Kaufvertrag enthält dafür ein eigenes Feld für bekannte Mängel und Vereinbarungen.

Häufige Fragen

Reicht "gekauft wie gesehen"?

Diese Formulierung ist riskant, weil sie nur erkennbare Mängel erfasst. Besser ist ein vollständiger Sachmängelhaftungsausschluss mit den gesetzlichen Grenzen.

Gilt der Ausschluss auch für Unfallschäden?

Nur wenn sie nicht arglistig verschwiegen wurden. Bekannte Unfallschäden gehören immer in den Vertrag.

Ist der Ausschluss bei Auto-Vertrag.de enthalten?

Ja, unser Vertrag enthält eine geprüfte Standardklausel, die du bei Bedarf anpassen kannst.

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