Mängel im Autokaufvertrag

Kaum ein Gebrauchter ist makellos – und das ist kein Problem, solange die Mängel sauber im Vertrag stehen. Gut dokumentierte Mängel schützen den Verkäufer vor Nachforderungen und den Käufer vor bösen Überraschungen.

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Warum die Mängelliste so wichtig ist

Was im Vertrag steht, gilt als bekannt und akzeptiert – dafür kann der Käufer später keine Ansprüche stellen. Umgekehrt: Verschwiegene Mängel können trotz Haftungsausschluss zur Haftungsfalle für den Verkäufer werden.

So beschreibst du Mängel richtig

Mängel und Kaufpreis

Bekannte Mängel sind meist bereits im Preis berücksichtigt – das darf ruhig im Vertrag stehen: "Die aufgeführten Mängel sind im Kaufpreis berücksichtigt." So ist klar, dass der Käufer nicht doppelt verhandeln kann.

Häufige Fragen

Was zählt rechtlich als Mangel?

Jede negative Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand – deshalb ist die genaue Zustandsbeschreibung im Vertrag so wichtig.

Muss ich Verschleiß angeben?

Normaler alters- und laufleistungsgerechter Verschleiß gilt nicht als Mangel. Übermäßiger Verschleiß (z. B. Bremsen am Ende) sollte trotzdem erwähnt werden.

Wie füge ich Fotos der Mängel an?

Bei Auto-Vertrag.de lädst du die Fotos einfach mit hoch – sie erscheinen beschriftet als Anlagenseiten im Vertrag.

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