Gebrauchtwagen-Kaufvertrag

Bei einem Gebrauchtwagen zählt der dokumentierte Zustand: Kilometerstand, bekannte Schäden, Vorschäden und Zubehör gehören schwarz auf weiß in den Kaufvertrag. So gibt es später keine Diskussionen.

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Zustand ehrlich und präzise beschreiben

Je konkreter der Zustand beschrieben ist, desto besser für beide Seiten. Statt "kleinere Gebrauchsspuren" lieber konkret: "Kratzer an der hinteren Stoßstange rechts, Steinschlag in der Windschutzscheibe unten links".

Auch reparierte Vorschäden sollten erwähnt werden – das schützt den Verkäufer vor dem Vorwurf, etwas verschwiegen zu haben.

Diese Angaben gehören in den Vertrag

Fotos als Beweismittel

Bei Auto-Vertrag.de kannst du Fahrzeugfotos, Bilder von Schäden und den abgelesenen Tachostand direkt mit hochladen. Sie erscheinen als saubere Anlagenseiten im selben PDF – eindeutig dem Vertrag zugeordnet.

Häufige Fragen

Muss ich jeden Kratzer aufführen?

Nicht jeden – aber alle wertrelevanten und bekannten Mängel. Fotos in der Anlage dokumentieren den Gesamtzustand zusätzlich.

Was passiert bei falschem Kilometerstand?

Ein manipulierter Tacho kann den Vertrag anfechtbar machen und ist strafbar. Der abgelesene Stand gehört immer in den Vertrag.

Zählt das Serviceheft zum Fahrzeug?

Üblicherweise ja – Serviceheft, Schlüssel und alle Papiere sollten im Vertrag als übergeben aufgelistet sein.

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