Gebrauchtwagen-Kaufvertrag
Bei einem Gebrauchtwagen zählt der dokumentierte Zustand: Kilometerstand, bekannte Schäden, Vorschäden und Zubehör gehören schwarz auf weiß in den Kaufvertrag. So gibt es später keine Diskussionen.
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Kaufvertrag erstellen →Zustand ehrlich und präzise beschreiben
Je konkreter der Zustand beschrieben ist, desto besser für beide Seiten. Statt "kleinere Gebrauchsspuren" lieber konkret: "Kratzer an der hinteren Stoßstange rechts, Steinschlag in der Windschutzscheibe unten links".
Auch reparierte Vorschäden sollten erwähnt werden – das schützt den Verkäufer vor dem Vorwurf, etwas verschwiegen zu haben.
Diese Angaben gehören in den Vertrag
- Abgelesener Kilometerstand zum Übergabezeitpunkt
- Anzahl der Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief
- Bekannte Mängel und Unfallschäden
- Mitverkauftes Zubehör: zweiter Reifensatz, Dachträger, Schlüssel
- Termine: Erstzulassung und nächste Hauptuntersuchung
Fotos als Beweismittel
Bei Auto-Vertrag.de kannst du Fahrzeugfotos, Bilder von Schäden und den abgelesenen Tachostand direkt mit hochladen. Sie erscheinen als saubere Anlagenseiten im selben PDF – eindeutig dem Vertrag zugeordnet.
Häufige Fragen
Muss ich jeden Kratzer aufführen?
Nicht jeden – aber alle wertrelevanten und bekannten Mängel. Fotos in der Anlage dokumentieren den Gesamtzustand zusätzlich.
Was passiert bei falschem Kilometerstand?
Ein manipulierter Tacho kann den Vertrag anfechtbar machen und ist strafbar. Der abgelesene Stand gehört immer in den Vertrag.
Zählt das Serviceheft zum Fahrzeug?
Üblicherweise ja – Serviceheft, Schlüssel und alle Papiere sollten im Vertrag als übergeben aufgelistet sein.
Bereit für deinen Kaufvertrag?
In wenigen Minuten fertig – optimiert für dein Smartphone.
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